Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Nach bestandener Fahrprüfung und dem Erhalt der entsprechenden Prüfbescheinigung dürfen die Jugendlichen bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren, die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde.
Informationen des BayernPortals: